Brandy
Brandy ins Deutsche übersetzt bedeutet Weinbrand und ist ein geschützter Begriff im EU-Gebiet. Der Alkoholinhalt des Brandy muss vollständig aus Wein entstammt. Der Alkoholgehalt des ursprünglichen Weindestillats beträgt 52 bis 86 Volumen-Prozent. Der Mindestalkoholgehalt für das fertige Destillat muss 36 Volumen-Prozent betragen.
Folgende Kriterien sind zu erfüllen, um sich Weinbrand/Brandy nennen zu dürfen:
ñ Alkohol muss mindestens zur Hälfte aus Branntwein stammen und zum anderen aus einem Weindestillat bestehen darf, das zu weniger als 94,8 Volumenprozent destilliert wurde,
ñ einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 Gramm/100 Liter reinen Alkohols und
ñ einen Methanolgehalt von höchstens 200 Gramm/100 Liter reinen Alkohols aufweist,
ñ die Eichenholzfässern gereift sind (mindestens sechs Monate, wenn das Fassungsvermögen der Fässer unter 1000 Litern liegt, mindestens zwölf Monate bei Verwendung größerer Fässer),
ñ die einen Mindestalkoholgehalt im allgemeinen von 36 Volumenprozent haben (für deutschen Weinbrand: 38 Volumenprozent)
ñ denen in keinerlei Form weiterer Ethanol landwirtschaftlichen Ursprungs zugesetzt wurde.
Zugabe oder versetzten mit Aromen ist verboten, sofern diese nicht nach traditionellen Verfahren in den jeweiligen Herstellungsländern erlaubt sind. So können teilweise Auszüge aus Vanilleschoten zur Abrundung des Geschmacks beigegeben werden.
Weinbrand, also Destillate aus Wein zählen zu den ältesten Spirituosen überhaupt und wurden bereits um 1000 n.Chr. in der Türkei gebrannt. Im Hochmittelalter wurde er dann auch in Europa, zunächst aber als Medizin, bekannt. Bis zur Einführung des Champagnerparagraphen nach dem ersten Weltkrieg war Weinbrand in Deutschland als Cognac bekannt. 1923 wurde von Hugo Asbach der Begriff Deutscher Weinbrand geprägt und findet seit dem Verwendung im deutschen Weingesetz .

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